Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung des Verband Freie Lastenräder e.V. ist neben dem Vorstand das wichtigste Organ des Verbands.

Die Mitgliederversammlung findet in der Regel im Rahmen des Forum Freie Lastenräder statt und wird von den Vorständen und Sprecher:innen vorbereitet und durchgeführt.

Bisherige Mitgliederversammlung

Alle Informationen zur Vorbereitung und Durchführung einer Mitgliederversammlung siehe Satzung des Verband Freie Lastenräder e.V.

Satzung des Verband Freie Lastenräder e.V.
§7 Die Mitgliederversammlung

§7 Absatz 1: Es findet jährlich mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

§7 Absatz 2: Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen des Vorstands oder mindestens eines Viertels der stimmberechtigten Mitglieder durchzuführen.

    §7 Absatz 3: Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand per E-Mail unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und unter Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen. Vorliegende Anträge sind als Anlage der Einladung beizufügen, innerhalb der Ladungsfrist eingehende Anträge sind den stimmberechtigten Mitgliedern und deren Delegierten bzw. Stellvertreter*innen unverzüglich per E-Mail nachzureichen.

    §7 Absatz 4: Die Mitgliederversammlung wählt einen Versammlungsleiterin und einen Protokollführerin. Wählbar sind Vorstandsmitglieder und Mitglieder bzw. deren Delegierte.

    §7 Absatz 5: Jede Mitgliederversammlung kann online (als Videokonferenz über das Internet) oder hybrid (mit der freien Wahl eines jeden Mitglieds, in Präsenz oder online teilzunehmen) durchgeführt werden und alle Arten von Beschlüssen fassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Über die Durchführung einer Mitgliederversammlung als online oder hybrid durchzuführende Mitgliederversammlung beschließt der Vorstand. Die Modalitäten für die Einladung zur online oder hybrid durchgeführten Mitgliederversammlung sind gleich wie bei der Präsenz-Mitgliederversammlung.

    §7 Absatz 6: Der Mitgliederversammlung obliegt

    §7 Absatz 7: Mitgliedsorganisationen [Lastenradinitiativen] haben jeweils eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Die Stimme wird von dem*der dem Verband gemeldeten Delegierten bzw. Stellvertreterin wahrgenommen. Eine Stimmrechtsübertragung ist nicht zulässig.

    §7 Absatz 8: Fördermitglied [natürliche oder juristische Person] haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, nehmen aber ansonsten gleichberechtigt an der Mitgliederversammlung teil.

    §7 Absatz 9: Die Mitgliederversammlung ist im Fall einer Satzungsänderung und der Auflösung des Verbands beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder vertreten sind. […] Im Übrigen ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

    §7 Absatz 10: Der Überprüfung der Finanzen obliegt zwei gewählten Kassenprüfer*innen, die nicht Mitglieder des Vorstands sind.

    §7 Absatz 11: Anträge zur Mitgliederversammlung sind spätestens drei Tage vor dem Tag ihrer Durchführung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail zu stellen und zu begründen. In Bezug auf danach sowie in der Mitgliederversammlung vorgebrachte Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung zunächst, ob diese zur Diskussion und Beschlussfassung zugelassen werden.

    §7 Absatz 12: Beschlüsse zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Verbands erfordern eine Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Über alle anderen Beschlüsse und Anträge entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, wobei Stimmenenthaltungen nicht mitgezählt werden.

    §7 Absatz 13: Über die gefassten Beschlüsse sind Protokolle zu fertigen. Diese sind durch dieden Protokollführerin sowie dendie Versammlungsleiterin zu unterzeichnen.